AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Chiemsee Filmstudios
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen den Chiemsee Filmstudios (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Film-, Foto-, Marketing- und Medienproduktion, insbesondere
Imagefilme, Werbespots, Recruitingfilme, Testimonialvideos,
Fotografie und Unternehmensdarstellung,
Webdesign, Marketing und Social Media Marketing,
sowie weitere Produktionen wie Lehrfilme, Messe- und Eventfilme, 360°-Aufnahmen
und vergleichbare Leistungen.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Bestellschein.
3. Leistungsumfang und Korrekturschleifen
(1) Im vereinbarten Preis für Film- und Fotoproduktionen sind grundsätzlich zwei (2) Korrekturschleifen enthalten, sofern im Vertrag, Angebot oder Bestellschein nichts anderes bestimmt ist. Für Webdesign-Projekte gilt § 6, für Marketing- und Social-Media-Leistungen gilt § 7.
(2) Projekte werden in der Regel mit einer Versionskennzeichnung wie „V.1“ oder „Version 1“ ausgeliefert. Diese Version stellt ein fertiges Projekt dar, jedoch unter Berücksichtigung der vereinbarten Korrekturmöglichkeiten.
(3) Änderungswünsche können innerhalb der vereinbarten Korrekturschleifen durch den Auftraggeber eingefordert werden. Weitere Änderungen sind gesondert zu vergüten.
(4) Sofern für bestimmte Leistungen abweichende Korrekturschleifen oder Änderungsregelungen vereinbart wurden, gelten diese vorrangig.
4. Projektabschluss und Änderungsfristen
(1) Der Auftraggeber hat nach Auslieferung der ersten Projektversion („V.1“ oder vergleichbar) die Möglichkeit, Änderungswünsche zu äußern.
(2) Änderungswünsche müssen spätestens sechs (6) Monate nach Auslieferung geltend gemacht werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgeschlossen.
(3) Änderungswünsche nach Ablauf der 6-Monats-Frist sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
(4) Für Webdesign-Projekte gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Erfolgt innerhalb von sechs (6) Monaten nach Bereitstellung der Website keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgeschlossen.
5. Speicherung von Projektdaten und Rohmaterial
(1) Projektdateien, Rohmaterial und Schnittstrukturen werden 1 Jahr gespeichert.
(2) Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums eine erneute Zusammenarbeit oder ein Anschlussauftrag, kann der Speicherzeitraum nach Absprache verlängert werden.
(3) Nach Ablauf des Speicherzeitraums behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten zu löschen.
(4) Für Rohmaterial gelten dieselben Speicherfristen wie für Projektdateien. Eine dauerhafte Archivierung erfolgt nicht.
6. Webdesign und Website-Verwaltung
(1) Bei der Bestellung einer Website erfolgt ein Ersttermin, in dem Design und Funktionalität besprochen werden. Grundlage sind die vom Auftraggeber bereitgestellten CI-Vorgaben (Schriften, Farben, Logos etc.).
(2) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl Unterseiten, Webshop-Funktionalitäten) ergibt sich aus Angebot/Bestellschein.
(3) Im Preis sind grundsätzlich bis zu drei (3) Korrekturschleifen enthalten, sofern keine kontinuierliche Websitepflege gebucht wurde.
(4) Inhalte (Texte, Bilder, Videos) werden entweder vom Auftraggeber bereitgestellt oder vom Auftragnehmer erstellt; ggf. wird Stockmaterial genutzt.
(5) Für Änderungsfristen und Projektabschluss gelten die Regelungen aus § 4 entsprechend.
(6) Zusätzlich bietet der Auftragnehmer eine kontinuierliche Websitepflege gegen monatliche Vergütung an (Wartung, Backups, technische Updates, Content-Einpflege).
(7) Die konkrete Ausgestaltung der Websitepflege ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Bestellschein.
(8) Besteht bereits eine Website, wird die neue Website grundsätzlich auf die bestehende Domain aufgespielt. Stellt sich heraus, dass das Hosting ungeeignet ist, kann ein neuer Anbieter empfohlen werden. Kosten und Vertragswechsel liegen beim Auftraggeber, der Auftragnehmer unterstützt technisch nach Möglichkeit.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Zugangsdaten (z. B. Hosting, CMS, bisherige Website) bereitzustellen, damit die neue Website eingerichtet werden kann.
7. Marketing und Social Media Marketing
(1) Leistungen werden in der Regel im Rahmen von Jahresverträgen erbracht. Sofern kein Jahresvertrag geschlossen wird, ist die Leistungserbringung auf den im Vertrag oder Bestellschein festgelegten Zeitraum beschränkt.
(2) Bestandteil sind u. a. Content-Konzepte, regelmäßige Content-Produktion und Social-Media-Inhalte (z. B. Posts, Interviews, Recruiting-Videos).
(3) Im Preis ist die Produktion im Umkreis von 100 km um Rimsting enthalten. Darüber hinaus können Fahrt- und Übernachtungskosten berechnet werden.
(4) Auf Wunsch übernimmt der Auftragnehmer die Verwaltung von Social-Media-Accounts und Werbeanzeigen. Hierzu muss der Auftraggeber die notwendigen administrativen Rechte einräumen.
(5) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eigene Zugangsdaten (z. B. Passwörter) überlässt, geschieht dies auf freiwilliger Basis und auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zur Leistungserbringung zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
(6) Für Inhalte und Veröffentlichungen im Namen des Auftraggebers ist grundsätzlich dieser verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverstöße in vom Auftraggeber beauftragten Inhalten.
8. Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber volle, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte am fertiggestellten Endprodukt (z. B. Film, Foto, Website), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber darf das Endprodukt nach eigenem Ermessen nutzen, vervielfältigen, veröffentlichen, bearbeiten oder umwandeln.
(3) Rechte Dritter (z. B. Musiklizenzen, Stockmaterial, Sprecherrechte) können von dieser Regelung ausgenommen sein. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in diesem Fall ausdrücklich darauf hin.
(4) Rohmaterial gehört nicht automatisch zum Leistungsumfang. Der Auftraggeber erwirbt daran nur dann Nutzungsrechte, wenn dies ausdrücklich im Vertrag, Angebot oder Bestellschein vereinbart wurde.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Bestellschein.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird nach Vertragsunterzeichnung eine Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels zu begleichen.
(3) Abweichende Zahlungsmodalitäten (z. B. Teilzahlungen, Anzahlungen, Endzahlungen bei Projektabschluss) können individuell vereinbart werden.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Projekterstellung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern nicht die Fristen und können zusätzliche Kosten verursachen.
11. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Inhalte oder Materialien des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(3) Für Datenverluste nach Ablauf der Speicherfrist (vgl. § 5) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.